Schon gewusst?

Unser Verein für krebskranke Kinder wurde vom Finanzamt schon vor über 40 Jahren als gemeinnützig (und seit einigen Jahren auch als mildtätig) anerkannt.

Das bedeutet, wir dürfen für die erhaltenen Spenden Zuwendungsbestätigungen erstellen, die Sie als Spender/Spenderin mit Ihrer Steuerklärung bei Ihrem jeweiligen Finanzamt einreichen können.

Damit können Sie gleichzeitig krebskranken Kindern in einer schweren Zeit ihres Lebens helfen und Ihre Steuerlast wird durch unsere Zuwendungsbestätigung gemindert.

Und wie geht das?
Einfach bei Ihrer Spende Ihre Adresse angeben, dann schicken wir Ihnen zeitnah ein Dankschreiben und die Zuwendungsbescheinigung per Post.